Kfz-Zulassung - Fahren mit ungestempelten Kfz-Kennzeichen
Zuständige Behörde
Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681/81-0
Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
Internet: www.kreis-altenkirchen.de
Kontaktformular
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Fax: 02681/81-2300
E-Mail: post@kreis-ak.de
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Ansprechpartner
Zulassungsbehörde
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
Rathausstraße 12
57610 Altenkirchen
Telefon:
02681-81 2361
E-Mail: sb-zulassungsstelle@kreis-ak.de
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beschreibung
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind in folgenden Fällen möglich:
- Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) erlaubt Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen bis 24 Uhr am Abmeldetag sofern Ihre Versicherung keine Einwände hat.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung wieder zulassen möchten und damit zur Hauptuntersuchung und/oder Zulassungsbehörde fahren, ist dies auch mit ungestempelten Kennzeichen möglich, sofern diese dem Fahrzeug zugeordnet werden können.
Laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sind Fahrten im Rahmen der Zulassung in Verbindund mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.) erlaubt. Die Fahrten sollten auf direktem Weg erfolgen.